Der Weg zum Führerschein

Du hast Fragen zum Ablauf?
Hier bekommst du die Antworten. Einfach mal durchlesen und durchklicken. Es ist alles ganz easy.

1. Nothelferkurs

Bevor du das „Gesuch um einen Lernfahrausweis“ abgeben kannst, brauchst du einen gültigen Nothelferausweis. Dein Nothelferkurs ist 6 Jahre lang gültig. Du hast es eilig? Besuche den Nothelferkurs schon heute. Mit 15 Jahren und 11 Monaten ist dies möglich.

2. Beantrage deinen Lernfahrausweis

Das Gesuchsformular downloaden. Farbfoto in Passbild-Qualität drauf und ab zum Optiker. Er bestätigt dein Seh- und Hörvermögen auf dem Gesuch. Alle Fragen wahrheitsgemäss beantworten. Achtung: mit schwarzem Kuli ausfüllen. Damit dann zur Einwohnerkontrolle deiner Wohngemeinde. Mitbringen: Pass oder ID, original Nothelferausweis!

3. Theorieprüfung

Dein Strassenverkehrsamt braucht bis zu einer Woche Bearbeitungszeit. Auf dem Brief, den sie dir schicken, hat es zwei „Geheimzahlen“. Einen PIN und einen PID. Mit Hilfe dieser Zahlen kannst du online, direkt beim Strassenverkehrsamt, einen Prüfungstermin vereinbaren. Lernen nicht vergessen 😉

4. Der Lernfahrausweis kommt

Du hast die Theorie bestanden. Glückwunsch! Nach drei Tagen hältst du deinen Lernfahrausweis in Händen. Jetzt wird’s Zeit, dich bei uns zu melden! Vereinbare gleich deine erste Fahrstunde. Mit ein paar Lektionen Routine kannst du dann auch „privat“ üben gehen. Deine Begleitperson muss über 23 Jahre alt sein und die Probezeit hinter sich haben.

5. VKU Verkehrskunde

Du brauchst den VKU, damit du dich überhaupt zur praktischen Prüfung anmelden kannst! Nur mit einem gültigen Lernfahrausweis kannst du den VKU auch besuchen. Melde dich rechtzeitig an. Nach den ersten paar Fahrstunden macht dies Sinn. Es gibt nichts Ärgerlicheres, als dass deine Fahrausbildung abgeschlossen ist und am Schalter sagt dir der Experte, dass du keinen Termin bekommst, weil der VKU fehlt. Das wirft dich um 2 Monate zurück.

6. Praktische Prüfung

Dein Fahrlehrer kennt die mehr oder weniger langen Anmeldefristen beim Strassenverkehrsamt. Daher meldet er dich an, bevor du ganz prüfungsreif bist. Bei regelmässigen Fahrstunden bis zum Prüfungstermin kriegt er dich „fit“ für deinen grossen Tag. „Fahrstundenschwänzer“ werden natürlich auf einen späteren Prüfungstermin verschoben.

7. Führerausweis auf Probe

Während drei Jahren bist du auf Probezeit. Ein Ausweisentzug verlängert diese Frist auf insgesamt 4 Jahre. Beim zweiten Entzug wird das Billet für immer annulliert. Nach einer Wartezeit von mindestens einem Jahr heisst es für dich zurück auf Feld eins und alles beginnt von vorne.

8. Weiterbildung WAB

Bitte selber daran denken: es braucht innerhalb der Probezeit zwei Weiterbildungstage, genannt WAB1 und WAB2. Bei „vergessenen“ Weiterbildungstagen wird dein Führerschein ebenfalls annulliert!

A1 (ab 16 Jahren)

Motorräder mit einem Hubraum bis 50 ccm3 für Benzinmotoren oder einer Dauerleistung bis 4kW bei anderen Motoren.
Grundkurs: 8h

A1 (ab 18 Jahren)

Alle übrigen Motorräder der Kategorie A1 mit einem Hubraum bis max. 125 ccm3 und einer Leistung von max. 11 kW.
Grundkurs: 8h

Hier ist alles identisch wie beim Auto. Ausser:

Dein Lernfahrausweis ist nur 4 Monate gültig ab bestandener Theorieprüfung. Innerhalb dieser 4 Monate braucht du einen 8 Stunden Grundkurs. Hast du diesen besucht, verlängert sich dein Lernfahrausweis automatisch um ein zusätzliches Jahr.

ACHTUNG Falle

Falls dein Lernfahrausweis abgelaufen ist, bekommst du problemlos einen zweiten. (Antrag erneut senden) Sollte dieser aber ebenfalls ablaufen, bist du für 2 Jahre gesperrt oder musst ein Psychologisches Gutachten erbringen. Kotenpunkt ca. 1’000.- Franken.

A (beschränkt) bis 35 kW (ab 18 Jahren)

Motorräder mit einer Leistung vom max. 35 kW und einem Leistungs-/Gewichts-Verhältnis von 0.20 kW/kg oder weniger und Minimum einem Hubraum von 390 ccm3.
Wer den Ausweis B (Auto) oder A1 schon hat, braucht den ganzen Nothelferkurs, Theorieprüfung und Verkehrskunde „Schnick-schnack“ natürlich nicht mehr ????
Grundkurs: 6h für Inhaber Kat. A1, alle anderen 12h.

A (unbeschränkt) ab 25 Jahren oder 2 Jahre Fahrpraxis mit Kat. A (beschränkt) bis 35 kW

Motorräder mit einer Leistung vom mind. 40 kW und einem Leistungs-/Gewichts-Verhältnis von über 0.20 kW/kg und Minimum einem Hubraum von 590 ccm3.
Wer den Ausweis B (Auto) oder A1 oder A (beschränkt) schon hat, braucht den ganzen Nothelferkurs, Theorieprüfung und Verkehrskunde „Schnick-schnack“ natürlich nicht mehr ????
Grundkurs: 6h für Inhaber Kat. A1, alle anderen 12h.